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DER KAISER
Der Kaiser war de facto Alleinherrscher. Seinem Willen war
nicht nur sein persönlicher Stab, sondern auch der Senat
unterworfen (den freilich die meisten der frühen Kaiser
respektierten). |
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DER RAT
Augustus schuf einen politischen Rat (consilium principis)
- einen ständigen Ausschuß von Senatoren, mit denen
der Kaiser alle Angelegenheiten beriet, bevor sie dem Senat unterbreitet
wurden. |
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DER SENAT
Der Senat behielt eine Reihe von Kompetenzen. Er verwaltete
bestimmte Provinzen, ernannte deren Statthalter (die Prokonsuln)
aus den Reihen ehemaliger Konsuln und Magistrate und regierte
nominell Italien. Unter Augustus erhielt der Senat erweiterte
legislative Gewalt; Gesetze brauchten nicht mehr von der Volksversammlung
ratifiziert zu werden. Dazu übernahm der Senat die Funktionen
eines hohen Gerichtshofes, dessen Sitzungen vom Konsul geleitet
wurden, wenngleich der Kaiser auf eigenen Wunsch selbst Urteile
fällen konnte. Steuereinnahmen aus den senatorischen Provinzen
und Italien wurden vom Senat für die Instandhaltung öffentlicher
Einrichtungen sowie für die Finanzierung kultischer Zeremonien
einbehalten. |
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DIE MAGISTRATE
Die verschiedenen Magistrate wurden weiterhin von der Volksversammlung
in ihre jeweiligen Ämter gewählt, die sich seit republikanischer
Zeit nicht wesentlich verändert hatten - nur dass die Prätoren
jetzt den Staatsschatz (aerarium) von den Quästoren
übernahmen. Ehemalige Magistrate mit ihrer administrativen
Erfahrung stellten ein Reservoir dar, aus dem oft Prokonsuln
kamen. |
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DIE STAATSKASSE
Augustus war auf eine riesige Armee angewiesen, die das Fundament
seiner Macht darstellte. Aus ihren Reihen ernannte er unter anderen
seine Sekretäre und Buchhalter (procoratores fisci)
für die Verwaltung seines Privatvermögens (patrimonium)
sowie der kaiserlichen Kasse (fiscus), der Steuern aus
den kaiserlichen Provinzen zuflossen und die den Unterhalt von
Armee und Flotte sowie die Verwaltung dieser Provinzen finanzierte
und für die Getreideversorgung Roms aufkam. Der Kaiser liess
eigene Gold - und Silbermünzen prägen, während
der Senat für die Prägung von Kupfermünzen zuständig
war. |
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DIE BEAMTEN
Zur Bewältigung der vielfältigen Staatsangelegenheiten,
die seiner persönlichen Kontrolle unterstanden, schuf Augustus
ein eigenes Beamtentum. Das Personal rekrutierte er aus den equites
( Freigeborene mit bestimmten Vermögensvoraussetzungen).
Aus dieser Gruppe (ordo) wurden auch die Geschworenen
gewählt und in die drei Geschworenenlisten (decuriae)
aufgeteilt. Eine Vielzahl von Ämtern stand den Mitgliedern
der ordo offen. Die meisten begannen ihre Laufbahn im
Militärdienst und wechselten in zivile Ämter der senatorischen
oder kaiserlichen Provinzen über. Die Erfolgreichsten hatten
die Chance, Kommadeur der Prätorianergarde
zu werden- einer persönlichen Leibwache die Augustus 27
v. Chr. aufstellte. Das Beamtentum wurde zu einem wichtigen Element
der Verwaltung. |
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DIE ARMEE
Die Armee war dem Kaiser direkt unterstellt: er zahlte den
Sold, ernannte ihre Kommandeure und setzte sie nach Belieben
in den kaiserlichen Provinzen ein. Die wichtigeren Provinzen
wurden von legati Augusti pro praetore verwaltet, die
dem Senatorenstand angehörten; die weniger wichtigen von
procuratores aus dem Ritterstand. Bei Bedarf konnten zwei
zusätzliche Konsuln als Statthalter dienen. |
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DIE BÜRGERSCHAFT
Die Volksversammlung trat unter Augustus noch eine Zeitlang
zusammen, und theoretisch hatte jeder Bürger das Recht,
für oder gegen neue Gesetze zu stimmen. In der Praxis freilich
bedeutungslos, wurde dieser Brauch bald ganz aufgegeben. Bürger,
die bestimmte Herkunfts- oder Vermögensvoraussetzungen erfüllten,
konnten Senatoren oder Beamte werden. |
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